Reglemente und Abschlüsse

Reglemente

Aktuelles Reglement über das Studium und die Leistungskontrollen an der Philosophisch-historischen Fakultät der Universität Bern [RSL Phil.-hist. Fak., von 15. März 2021 (pdf, 1.5Mb)] für Studierende im BA/MA-Studium.

Dieses und ergänzende Prüfungsreglemente der Fakultät sowie die entsprechenden Termin- und Merkblätter liegen vor dem Dekanat auf und können von der Site des Dekanats (https://www.philhist.unibe.ch/studium/studienprogramme/index_ger.html) heruntergeladen werden.

Der Studienplan 2026 ist verbindlich für alle, die ihr BA- oder MA-Studium nach dem 31. Juli 2026 aufnehmen.

Studienplan Germanistik 2026 (PDF) sowie Studienplananhang 2026 (PDF)

Hinweise

Anrechnung von Kursen der Digital Humanities

Pro BA-Studienprogramm der Deutschen Sprach- und Literaturwissenschaft kann man sich ausserhalb des Wahlbereichs eine Veranstaltung der Digital Humanities anrechnen lassen (unter ‘Ergänzungskurse’ oder ‘Lehrveranstaltungen nach freier Wahl’).

Anrechnung von Sprachkursen im BA-Wahlbereich

Sprachkurse sind für den Wahlbereich nur dann anrechenbar, wenn sie Kenntnisse vermitteln, die in der Regel nicht auf Gymnasialstufe erworben werden können (vgl. die genaueren Infos dazu in den FAQs). Sämtliche Sprachkurse können als extracurriculare Leistungen belegt werden. Latein- und Griechischkurse sind im Wahlbereich anrechenbar.

Studierende mit einem 'kleinen' BA-Minor (30 ECTS-Punkte)

Studierende mit einem 'kleinen' BA-Minor im Fach Deutsche Sprach- und Literaturwissenschaft (30 ECTS-Punkte), die einen MA-Minor-Studiengang im selben Fach absolvieren möchten, müssen spätestens zu Beginn des Masterstudiums Zusatzleistungen im Umfang von ca. zwölf Kreditpunkten erbringen.

Der BA-Studienplan 2009 ist verbindlich für alle, die ihr BA-Studium nach dem 31. Juli 2009 aufgenommen haben.

Bachelorstudienplan 2009 mit Änderungen (PDF, 165KB) sowie Anhang mit Modellstudienplänen (PDF, 197KB)

Hinweise

Einführung in die Sprachwissenschaft, Teil 2 und Basismodul B Sprachwissenschaft

An die Stelle des Moduls "Einführung in die Sprachwissenschaft, Teil 2" (6 ECTS-Punkte, Vorlesung und Propädeutikum) tritt die neue Pflichtvorlesung "Einführung in die Soziolinguistik" (3 ECTS-Punkte) und ein frei wählbarer Ergänzungskurs aus dem Angebot der Deutschen Sprachwissenschaft (3 ECTS-Punkte). Das "Basismodul B Sprachwissenschaft, Teil 1" heisst nicht mehr "Pragmatik", sondern "Empirische Methoden der Sprachwissenschaft". Das "Basismodul B Sprachwissenschaft, Teil 2" heisst nicht mehr "Text- und Soziolinguistik", sondern "Phonetik und Phonologie".

Besuch von Basiskursen

Basiskurse/Basismodule dürfen erst nach erfolgreichem Abschluss der entsprechenden Einführung sowie des dazugehörigen Propädeutikums besucht werden (bzw. in der Soziolinguistik nach Abschluss der Einführungsvorlesung).

Unbenotete Leistungsnachweise

Ergänzungskurse können manchmal statt mit einer Note auch mit pass/fail abgeschlossen werden. Der Kurs "Wissenschaftliches Schreiben" wird grundsätzlich mit pass/fail abgeschlossen. Pro Studienprogramm darf maximal ein Drittel der ECTS-Punkte unbenotet sein. Im Major-Fach zählen dazu auch die Punkte des Wahlbereichs.

Anrechnung von Kursen der Digital Humanities

Pro BA-Studienprogramm der Deutschen Sprach- und Literaturwissenschaft kann man sich ausserhalb des Wahlbereichs eine Veranstaltung der Digital Humanities anrechnen lassen (unter ‘Ergänzungskurse’ oder ‘Lehrveranstaltungen nach freier Wahl’).

Anrechnung von Sprachkursen im BA-Wahlbereich

Sprachkurse sind für den Wahlbereich nur dann anrechenbar, wenn sie Kenntnisse vermitteln, die in der Regel nicht auf Gymnasialstufe erworben werden können (vgl. die genaueren Infos dazu in den FAQs). Sämtliche Sprachkurse können als extracurriculare Leistungen belegt werden. Latein- und Griechischkurse sind im Wahlbereich anrechenbar.

Leseliste

Die literaturgeschichtliche Prüfung auf der Basis der Leseliste wird nicht mehr angeboten. Anstelle der Prüfung sind germanistische Studienleistungen nach freier Wahl im Umfang von mindestens 5 ECTS-Punkten zu erbringen.

Der MA-Studienplan 2009 mit Änderungen von 2012 ist verbindlich für alle, die ihr MA-Studium ab dem 1. August 2013 aufgenommen haben.

Masterstudienplan 2009 mit Änderungen von 2012 (pdf, 198KB) sowie Anhang mit Modellstudienplänen (PDF, 404KB)

Hinweise

Schriftliche Arbeiten im Masterstudienprogramm German Studies

Im Master Major-Studienprogramm Deutsche Sprach- und Literaturwissenschaft (German Studies) müssen mindestens drei Aufbaukurse besucht und mit einer schriftlichen Arbeit abgeschlossen werden (7 ECTS-Punkte in der SW bzw. 9 ECTS-Punkte in der LW). Im Master Minor muss in mindestens einem Aufbaukurs (7 ECTS-Punkte in der SW bzw. 9 ECTS-Punkte in der LW) eine schriftliche Arbeit geschrieben werden.

Unbenotete Leistungsnachweise

Ob Ergänzungskurse statt mit einer Note auch mit pass/fail abgeschlossen werden können, entscheiden die Dozierenden. Pro Studienprogramm darf maximal ein Drittel der ECTS-Punkte unbenotet sein.

Anrechnung von Kursen aus der Allgemeinen Sprachwissenschaft und der Editionsphilologie im MA "Deutsche Sprachwissenschaft":

MA-Kurse, die am Institut für Sprachwissenschaft mit 6 ECTS-Punkten kreditiert werden, werden im MA "Deutsche Sprachwissenschaft" als zwei Ergänzungskurse (à 3 ECTS-Punkte) angerechnet. Das Einführungsmodul in die Editionsphilologie kann im MA "Deutsche Sprachwissenschaft" auf Antrag an die Studienleitung angerechnet werden.

Anrechnung von Statistikkursen für Studierende der Phil.-hist. Fakultät

Statistikkurse für Studierende der Phil.-hist. Fakultät können in den Studiengängen MA "Deutsche Sprachwissenschaft" sowie MA "German Studies" mit Schwerpunkt Sprachwissenschaft mit 5 ECTS-Punkten angerechnet werden.

Studierende mit einem 'kleinen' BA-Minor (30 KP)

Studierende mit einem 'kleinen' BA-Minor im Fach Deutsche Sprach- und Literaturwissenschaft (30 ECTS-Punkte), die einen MA-Minor-Studiengang im selben Fach absolvieren möchten, müssen spätestens zu Beginn des Masterstudiums Zusatzleistungen im Umfang von ca. zwölf Kreditpunkten erbringen.

Das aktuelle Promotionsreglement findet sich hier.

Studienabschlüsse

Für sämtliche Studienabschlüsse gilt:

Die Anmeldung für die Prüfungen ist nur statthaft nach Erledigung aller notwendigen Absprachen mit den prüfenden Dozentinnen und Dozenten. Die Betreuuung einer Abschlussarbeit kann von der Teilnahme an einem Kandidierenden-/Examenskolloquium abhängig gemacht werden.

Bachelorarbeiten werden idealerweise im 6. Semester verfasst. Sie werden von ProfessorInnen, von Privatdozierenden (= PD) mit Hauptanstellung am Institut (siehe die "Dozenturen" auf der Mitarbeitendenseite), von Senior Research Assistants, Advanced Postdocs oder promovierten wissenschaftlichen Mitarbeitenden betreut. Bei allen schriftlichen Hausarbeiten ist eine vorhergehende Absprache mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer unbedingt notwendig. 

Den Abgabetermin für die Bachelorarbeit legen Sie in Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer fest. Wer sich im Folgesemester nicht mehr immatrikulieren will, muss die Arbeit zwingend vor der 8. (HS) bzw. der 38. (FS) Kalenderwoche abgeben. Wenn Sie im Folgesemester für das Masterstudium an eine andere Universität wechseln möchten, sind für Sie die folgenden institutsinternen Abgabetermine verbindlich: 30.4. für das Frühjahrssemester, 31.10. für das Herbstsemester. Diese beiden Termine sollen gewährleisten, dass Sie das Bachelordiplom rechtzeitig für den Wechsel an die neue Institution beantragen können.

Bachelorarbeiten müssen gemäss RSL Art. 30 eine datierte und eigenhändig unterschriebene Erklärung enthalten (siehe hier).

Sobald Sie die Anzahl der erforderlichen ECTS-Punkte erreicht haben, wenden Sie sich an die Studienleitung. Sie überprüft Ihre Studienleistungen und setzt – sofern alle gemäss Studienplan erforderlichen Leistungen erbracht sind – die Fachanforderungen im KSL auf erfüllt. Danach können Sie den Abschluss des BA-Studiums online beantragen. Die entsprechende Wegleitung finden Sie hier. Auch alle weiteren wichtigen Informationen zum Vorgehen beim Bachelorabschluss finden Sie auf der Webseite der Fakultät.

Vorgezogene Masterleistungen

Im letzten Semester des Bachelorstudiums können Masterleistungen vorgezogen werden. Bedingung: Man muss mindestens 150 ECTS-Punkte im Bachelorstudium erworben haben. Danach muss das Bachelorstudium abgeschlossen sein (RSL, Art. 15).  Vorgezogene Masterleistungen belassen Sie in der Zwischenablage des KSL. Die Zwischenablage wird beim Bachelorabschluss nicht im Diploma Supplement ausgewiesen und gehört somit nicht zum BA-Abschluss. Daher können die Leistungen später den MA-Gefässen im KSL zugeordnet werden.

Für den Masterabschluss gelten verbindliche Anmelde- und Abgabetermine. Informationen zu Terminen und Modalitäten finden Sie auf der Webseite der Fakultät.

Masterarbeiten müssen gemäss RSL Art. 30 eine datierte und eigenhändig unterschriebene Erklärung enthalten (siehe hier).

Zu Master Major in Deutscher Sprach- und Literaturwissenschaft (German Studies), Deutscher Sprachwissenschaft und Deutscher Literaturwissenschaft gehört eine mündliche Fachprüfung. Sie ist Bestandteil der Masterarbeit und findet jeweils vor der 6. Kalenderwoche bzw. der 36. Kalenderwoche statt. Auf Antrag kann in begründeten Fällen der Termin vorgezogen werden. Der Schwerpunkt der Prüfung liegt auf einem Fachgespräch zur Masterarbeit; es können zusätzliche Prüfungsthemen vereinbart werden. Wenden Sie sich rechtzeitig an Ihre Betreuer:innen.

Sobald alle erforderlichen Leistungsnachweise ausser der Masterarbeit im KSL eingetragen sind, wenden Sie sich an die Studienleitung. Sie überprüft Ihre Studienleistungen und setzt – sofern alle gemäss Studienplan erforderlichen Leistungen erbracht sind – die Fachanforderungen im KSL auf erfüllt. Danach können Sie das Masterdiplom bei der Fakultät online beantragen. Die entsprechende Wegleitung finden Sie hier. Auch alle weiteren wichtigen Informationen zum Vorgehen beim Masterabschluss finden Sie auf der Webseite der Fakultät. 

Das Dekanat trägt die Note der Masterarbeit erst nach der Annahme der Gutachten an der jeweils ersten Fakultätssitzung im neuen Semester ein (siehe die "Termine" auf der Fakultätswebseite). Sie können das Diplom bereits vorher beantragen.

Für den Abschluss des Doktorats gelten verbindliche Anmelde- und Abgabetermine. Informationen zum Erwerb des Doktorats und zu Terminen und Modalitäten finden Sie unter folgendem Link:

unibe/portal/fak_historisch/content/studium/doktorat/abschluss/index_ger.html

6 ausgezeichnet / summa cum laude
5.5 sehr gut / insigni cum laude
5 gut / magna cum laude
4.5 befriedigend / cum laude
4 genügend / rite
3 ungenügend