Hausarbeiten

Jede Hausarbeiten muss in einer obligatorischen Sprechstunde auf der Grundlage einer vorgängig eingereichten Disposition vorbesprochen werden.

Für die formalen Aspekte von schriftlichen Arbeiten gelten in erster Linie die Bestimmungen der jeweiligen Dozierenden. 

Allgemeine Hinweise finden sich in Ratgebern wie z.B.:

  • Rothstein, Björn (2011): Wissenschaftliches Arbeiten für Linguisten. Tübingen: Narr (= Narr Studienbücher) 
  • Sittig, Claudius (2013): Arbeitstechniken Germanistik. Überarbeitete und verbesserte Auflage. Stuttgart: Klett (= Uni-Wissen; Germanistik)

Spezielle Hinweise für sprachwissenschaftliche Arbeiten wurden von Prof. Dr. Péter Maitz zusammengestellt.

Für den Umfang von schriftlichen Arbeiten gelten die folgenden Richtwerte:

Wissenschaftliches Schreiben 9'000 Zeichen (ca. 5 Seiten)  
Basiskurs 9'000–18'000 Zeichen (ca. 5–10 Seiten)  
Vertiefungskurs 18'000 Zeichen (ca. 10 Seiten)  
Aufbaukurs Literaturwissenschaft 36'000 Zeichen (ca. 20 Seiten)  
Aufbaukurs Sprachwissenschaft 27'000 Zeichen (ca. 15 Seiten)  
Bachelorarbeit 54'000 Zeichen (ca. 30 Seiten)  
Masterarbeit 180'000 Zeichen (ca. 100 Seiten)  

Die Seite wird mit 30 Zeilen zu 60 Zeichen (= 1'800 Zeichen) inklusive Leerzeichen und Fussnotentext berechnet und sollte dementsprechend formatiert werden (empfohlen werden mindestens 4 cm Korrekturrand rechts). Bei der Zeichenzählung werden werden alle Bestandteile der Arbeit – inkl. Fussnoten und Literaturverzeichnis – berücksichtigt. Das Titelblatt, Anhänge und die eidesstattliche Erklärung werden nicht mitgezählt.

Die Vorgaben zum Umfang schriftlicher Arbeiten (Hausarbeiten, BA-Arbeiten, MA-Arbeiten) müssen eingehalten werden. Ab 20% Über- oder Unterschreitung des vorgegebenen Umfangs (ausschlaggebend ist die Anzahl der Zeichen) kann die Arbeit nicht mehr angenommen werden. Sie gilt in einem solchen Fall als nicht eingereicht. Ausgenommen sind Masterarbeiten. Bei zu kurzen oder zu langen Masterarbeiten wird die Note 1 eingetragen. Die Zeichenzahl ist auf dem Titelblatt der Arbeit anzugeben.

Die Abgabefrist für schriftliche Hausarbeiten ist 6 Monate nach Vorlesungsbeginn. Stichtag ist für alle der Tag des Semesterbeginns, also Montag. Als Abgabedatum zählt im Zweifelsfall das Absendedatum der E-Mail bzw. das Datum des Poststempels. Bei Krankheit verlängert sich die Abgabefrist um die durch das ärztliche Attest beglaubigte Zeit der Arbeitsunfähigkeit. In allen anderen Fällen sind keine Fristverlängerungen möglich. Ungenügende Arbeiten haben innerhalb einer Frist von 8 Wochen nach Bekanntgabe der Note überarbeitet zu werden. 

Den Abgabetermin für die Bachelorarbeit legen Sie in Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer fest. Wer sich im Folgesemester nicht mehr immatrikulieren will, muss die Arbeit zwingend vor der 8. (HS) bzw. der 38. (FS) Kalenderwoche abgeben. Wenn Sie für das Masterstudium an eine andere Universität wechseln möchten, sind für Sie die folgenden institutsinternen Abgabetermine verbindlich: 30.4. für das Frühjahrssemester, 31.10. für das Herbstsemester. Diese beiden Termine sollen gewährleisten, dass Sie das Bachelordiplom rechtzeitig für den Wechsel an die neue Institution beantragen können.

Aktuelle Abgabefristen für Masterarbeiten finden sich auf der Homepage des Dekanats.

Bachelor- und Masterarbeiten müssen gemäss RSL Art. 30 die unten verlinkte, datierte und eigenhändig unterschriebene Selbständigkeitserklärung enthalten.

Bachelor- und Masterarbeiten werden von ProfessorInnen, von Privatdozierenden (= PD) mit Hauptanstellung am Institut (siehe die "Dozentinnen und Dozenten" auf der Mitarbeitendenseite), von Senior Research Assistants, Advanced Postdocs oder promovierten wissenschaftlichen Mitarbeitenden betreut. Bei allen schriftlichen Hausarbeiten ist eine vorhergehende Absprache mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer unbedingt notwendig.

Allen schriftlichen Hausarbeiten muss eine Selbständigkeitserklärung beigefügt werden: