FAQ

Wie kann ich mich für das Studium der Deutschen Sprach- und Literaturwissenschaft anmelden?
Die Anmeldung zu Studienprogrammen erfolgt bei den Immatrikulationsdiensten.

Kann das Studium auch im Frühjahrssemester aufgenommen werden? 
Ja, das geht auch. Erkundigen Sie sich bei der Studienberatung, welche Lehrveranstaltungen Sie in dem Fall in den ersten beiden Semester besuchen sollten.

Wer kann meine Fragen zur Immatrikulation beantworten?
Auskünfte erteilen die Immatrikulationsdienste.

Ich bin neu: Was muss ich tun?

  1. Lesen Sie den Leitfaden für Neustudierende sorgfältig durch.
  2. RSL und Studienplan durchlesen: Reglemente.
  3. Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis (KVV) durchschauen: germanistik/content/studium/lehrveranstaltungen/.
  4. Mit Hilfe dieser Dokumente den persönlichen Stundenplan zusammenstellen. Erstsemestrigen empfehlen wir, sich in den ersten beiden Semestern möglichst an das Muster des Modellstudienplans zu halten. Basiskurse und -module darf nur besuchen, wer die entsprechende Einführung bestanden hat. Der wissenschaftliche Schreibkurs sollte vor dem Besuch eines ersten Basiskurses absolviert werden. Bei Stundenplankonflikten sollte das Hauptfach Priorität haben. 
  5. Sich für die Veranstaltungen anmelden: KSL.

Was ist der Unterschied zwischen Einführung, Propädeutikum, Ergänzungskurs etc.?
Erklärungen zu den einzelnen Kursarten gibt das Glossar.

Wie melde ich mich für Veranstaltungen an?
Die Anmeldung erfolgt vor Beginn der Vorlesungszeit für alle Veranstaltungen über das elektronische Verwaltungssystem KSL: www.ksl.unibe.ch. Durch die Anmeldung im KSL bekommt man automatisch auch Zugriff auf die ILIAS-Plattform, die insbesondere der Bereitstellung von Kursmaterialien dient: http://ilias.unibe.ch. Für das Login braucht man den von den Immatrikulationsdiensten vergebenen Campus Account.

Wie oft darf man pro Lehrveranstaltung fehlen?
In allen Kursen ausser Vorlesungen sind maximal 2 Absenzen erlaubt. 

Wann muss ich eine Studienzeitverlängerung beantragen?
Wer die Regelstudienzeit nicht einhalten kann, muss spätestens im neunten Semester des BA-Studiums resp. im achten Semester des MA-Studiums eine Verlängerung beantragen. Die Verlängerung muss beim Dekanat eingereicht werden. Vgl. dazu auch die Informationen auf der Homepage der Fakultät.

Können Basiskurse/Basismodule auch besucht werden, wenn die Einführungsveranstaltung des entsprechenden Fachs noch nicht bestanden wurde?
Nein. Voraussetzung für den Besuch von Basiskursen/Basismodulen ist der erfolgreiche Abschluss der entsprechenden Einführung.

Gibt es in der Germanistik unbenotete Leistungsnachweise?
Seit HS 2013 gibt es in der Germanistik Ergänzungskurse, die statt mit einer Note auch mit pass/fail abgeschlossen werden können. Der Kurs „Wissenschaftliches Schreiben“ wird seit HS 2013 grundsätzlich mit pass/fail abgeschlossen.

Wie viele Leistungsnachweise dürfen unbenotet sein?
Pro Studienprogramm darf maximal ein Drittel der ECTS-Punkte unbenotet sein. Im Major-Fach zählen dazu auch die Punkte des Wahlbereichs.

Kann man einen Basiskurs als Ergänzungskurs besuchen und dafür 3 ECTS-Punkte bekommen?
Basiskurse werden mit 5 ECTS kreditiert. Eine Anrechnung als Ergänzungskurs (3 ECTS) ist nicht möglich. 

Kann ich im Verlauf meines Bachelorstudiums linguistische Vertiefungskurse ohne schriftliche Arbeit absolvieren?
Ja, das ist möglich. Wer nach Rücksprache mit den betreffenden Dozierenden einen linguistischen Vertiefungskurs nicht mit einer schriftlichen Arbeit abschliesst (sondern beispielsweise mit einer Prüfung), erhält 5 ECTS-Punkte.

Kann ich mir einen Aufbaukurs im Wahlbereich ans Bachelorstudium anrechnen lassen?
Nein, das ist möglich, Aufbaukurse sind ausschliesslich ans Masterstudium anrechenbar.

Kann ich im Masterstudienrogramm German Studies linguistische Aufbaukurse ohne schriftliche Arbeit absolvieren?
Ja, das ist möglich, aber nur im Masterstudiengang German Studies, nicht in den anderen am Institut für Germanistik angebotenen Masterstudiengängen. Wer nach Rücksprache mit den betreffenden Dozierenden einen Aufbaukurs nicht mit einer schriftlichen Arbeit abschliesst (sondern beispielsweise mit einer Prüfung), erhält 5 ECTS-Punkte. Im Major müssen aber mindestens 3 Aufbaukurse mit einer schriftlichen Hausarbeit abgeschlossen werden (= 7 ECTS-Punkte in der SW, 9 ECTS-Punkte in der LW), im Minor mindestens einer.

 

Ich habe eine Leistungskontrolle nicht bestanden. Was kann ich tun?
Je nach Kurstyp können ungenügende Leistungskontrollen und Lehrveranstaltungen wiederholt oder kompensiert (d.h. durch eine ausreichende Menge befriedigender bzw. guter und sehr guter Noten aus anderen Veranstaltungen ausgeglichen) werden.

Welche Leistungskontrollen und Kurse kann ich wiederholen und wie oft?
Bei den Einführungsveranstaltungen besteht die Möglichkeit, nicht bestandene Leistungskontrollen zweimal zu wiederholen. Die erste Gelegenheit zur Prüfungswiederholung wird in Form eines zweiten Prüfungstermins zeitnah zur ersten Prüfung angeboten. Wer die Leistungskontrolle auch beim wiederholten Versuch nicht besteht, hat die Möglichkeit, einen dritten Prüfungstermin in der ersten Woche des Folgesemesters wahrzunehmen. Es ist in diesem Fall jedoch auch möglich und empfehlenswert, den betreffenden Kurs bei der nächstmöglichen Gelegenheit ein zweites Mal zu besuchen und anschliessend die Prüfung ein drittes Mal abzulegen. Da Major-Studierende auch den Kurs "Wissenschaftliches Schreiben" zwingend bestehen müssen, können sie nicht bestandene Leistungskontrollen auch hier zweimal wiederholen.

Bei allen übrigen Kursen können ungenügende Leistungskontrollen einmal wiederholt werden; ungenügende Hausarbeiten können innerhalb einer Frist von 8 Wochen nach Bekanntgabe der Note überarbeitet werden. Ist die Leistungskontrolle auch beim zweiten Versuch ungenügend, bleibt die ungenügende Note stehen. Bei Basiskursen (LW), Vertiefungs-, Aufbau- und Ergänzungskursen besteht die Möglichkeit, einen anderen, gleichwertigen Kurs zu besuchen und sich das Prüfungsresultat anstelle der ungenügenden Note anrechnen zu lassen (die Veranstaltung mit der ungenügenden Note kann man in dem Fall in der Planungssicht des KSL einfach in der Zwischenablage behalten). Alternativ dazu kann eine begrenzte Zahl von Noten kompensiert, d.h. trotz der ungenügenden Note ans Studium angerechnet werden (solange der Notenschnitt insgesamt über einer 4.0 bleibt). Basismodule (SW) können nicht wiederholt und auch nicht durch andere Kurse ersetzt werden, hier müssen ungenügende Noten nach dem zweiten Versuch kompensiert werden.

Bei ungenügenden Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeiten) ist keine Überarbeitung innerhalb von 8 Wochen möglich, sondern eine Arbeit zu einem neuen Thema zu verfassen.

Was geschieht, wenn ich den Termin für eine Prüfungswiederholung nicht wahrnehmen kann?
Wer den Termin für eine Prüfungswiederholung nicht wahrnehmen kann, muss ein ärztliches Attest bzw. einen anderen triftigen Verhinderungsgrund vorweisen. Als zulässige Begründungen gelten Schwangerschaftsbeschwerden, Krankheit oder Unfall der Kandidatin bzw. des Kandidaten und der Tod einer nahestehenden Person. Berufliche Verpflichtungen gelten nicht als Verhinderungsgrund.

Wie viele ungenügende Lehrveranstaltungen können kompensiert werden?

  • Bachelor Major: 2.
  • Bachelor Minor (60 oder 30 ECTS-Punkte): 1.
  • Master Major: 2.
  • Master Minor: 1.
     

Welche ungenügenden Studienleistungen können nicht kompensiert werden?
Einführungsveranstaltungen, Leistungen im Wahlbereich, BA- und MA-Arbeiten sowie nichtbestandene Leistungskontrollen im pass/fail-Modus (inkl. "Wissenschaftliches Schreiben") können nicht kompensiert werden.

Wie gehe ich vor, wenn ich eine ungenügende Veranstaltung kompensieren möchte?
Die Studierenden können über KSL selbst kompensieren. Eine Kompensation kann nur durchgeführt werden, wenn die Veranstaltung in der Planungssicht nicht in der Zwischenablage liegt. Möchte man eine Kompensation wieder rückgängig machen, verschiebt man diese wieder in die Zwischenablage und anschliessend wieder zurück in das Gefäss.

Welche Veranstaltungen können im Wahlbereich besucht werden?
Grundsätzlich können alle Veranstaltungen der gesamten Universität Bern besucht werden, die im Vorlesungsverzeichnis als "freie Leistung" gekennzeichnet sind. Veranstaltungen, die nicht als "freie Leistung" ausgeschrieben sind, können nur nach Absprache mit der Dozentin/dem Dozenten besucht werden. Germanistische Aufbaukurse können nicht im Wahlbereich angerechnet werden, sie sind ausschliesslich ans Masterstudium anrechenbar.

Kann man sich Sprachkurse für den Wahlbereich anrechnen lassen?
Sprachkurse sind für den Wahlbereich nur dann anrechenbar, wenn sie Kenntnisse vermitteln, die auf Gymnasialstufe nicht erworben werden können. Kurse in modernen Sprachen, die auch auf Gymnasialstufe erwerbbar sind (Italienisch, Spanisch, etc.), sind erst ab Niveau C1 anrechenbar. Latein- und Griechischkurse können seit dem Frühlingssemester 2014 im Wahlbereich angerechnet werden. Es wird nachdrücklich empfohlen, eine Qualifikation in einer klassischen Sprache (Latein und/oder Griechisch) zu erwerben.

Können Lehrveranstaltungen aus dem Wahlbereich kompensiert werden?
Nein, Lehrveranstaltungen aus dem Wahlbereich können nicht kompensiert werden.

Können Leistungen aus dem Majorfach für den Wahlbereich angerechnet werden?
Grundsätzlich ja. Es wird jedoch empfohlen, im Wahlbereich Veranstaltungen aus anderen Fächern zu belegen.

Bei wem kann ich meine Bachelor- oder Masterarbeit schreiben?
Bachelor- und Masterarbeiten werden von ProfessorInnen, von Privatdozierenden (= PD) mit Hauptanstellung am Institut (siehe die "Dozentinnen und Dozenten" auf der Mitarbeitendenseite), von Senior Research Assistants, Advanced Postdocs oder promovierten wissenschaftlichen Mitarbeitenden betreut.Bei allen schriftlichen Hausarbeiten ist eine vorhergehende Absprache mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer unbedingt notwendig.

Gibt es Anmeldefristen für die BA-Arbeit?
Nein, die Anmeldung erfolgt formlos und persönlich. Es wird empfohlen, spätestens 5 Monate vor der Abgabe Kontakt mit der Betreuerin/dem Betreuer aufzunehmen.

Gibt es Abgabetermine für die BA-Arbeit?
Wenn Sie z.B. für das Masterstudium an eine andere Universität wechseln möchten, sind für Sie die folgenden institutsinternen Abgabetermine verbindlich: 30.4. für das Frühjahrssemester, 31.10. für das Herbstsemester. Diese beiden Termine sollen gewährleisten, dass die Arbeit rechtzeitig korrigiert ist. In Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer kann aber auch ein anderer Abgabetermin festgelegt werden. Wer sich im Folgesemester nicht mehr immatrikulieren will, muss die Arbeit zwingend vor der 8. (HS) bzw. der 38. (FS) Kalenderwoche abgeben. Bachelorarbeiten müssen gemäss RSL Art. 30 eine datierte und eigenhändig unterschriebene Erklärung enthalten (siehe hier).

Gibt es Anmelde- und Abgabefristen für die MA-Arbeit?
Ja. Angaben zu den Anmelde- und Abgabeterminen finden Sie hier. Masterarbeiten müssen gemäss RSL Art. 30 eine datierte und eigenhändig unterschriebene Selbständigkeitserklärung enthalten (siehe hier).

Was muss ich tun, um mein Bachelor-/Masterdiplom zu erhalten?
Genaue Informationen zum Ablauf eines BA-/MA-Abschlusses finden sich auf den Seiten des Dekanats (hier bzw. hier). Das Diplom können Sie online beantragen.

Darf man Masterleistungen vorziehen?
Wer den fristgerechten Abschluss des Bachelors knapp verpasst, kann während des letzten Bachelor-Semesters Masterleistungen vorziehen. Dafür müssen insgesamt Leistungen im Umfang von mindestens 150 ECTS Punkte erbracht worden sein. Danach muss das Bachelorstudium abgeschlossen sein (RSL, Art. 15).

Vorgezogene Masterleistungen müssen in die Zwischenablage eingetragen werden. Die Zwischenablage wird beim Bachelorabschluss nicht im Diploma Supplement ausgewiesen und gehört somit nicht zum BA-Abschluss. Daher können die Leistungen später im MA angerechnet werden.

Was ist ein Einstufungsverfahren, wer muss es beantragen, und wie setzt man es in Gang?
Auswärtige Studierende, die ihr Studium an der philosophisch-historischen Fakultät der Universität Bern weiterführen möchten, Studierende mit ausländischer universitärer Vorbildung und AbsolventInnen, die im Masterstudium eine von ihrem BA-Abschluss abweichende Fächerkombination studieren oder ein Zweitstudium beginnen möchten, müssen ein Einstufungsverfahren durchlaufen, bevor sie Ihre Studien aufnehmen können. Von dieser Regelung ausgenommen sind Studierende, die bereits über einen BA-Abschluss einer Schweizerischen Universität verfügen und an der philosophisch-historischen Fakultät der Universität Bern ein konsekutives Masterstudium mit derselben Fächerkombination (Major/Minor) absolvieren wollen. Mehr Informationen zum Einstufungsverfahren findet man auf den entsprechenden Seiten des Dekanats:
unibe/portal/fak_historisch/content/studium/studienprogramme/index_ger.html

Ich interessiere mich für einen Masterstudiengang am Institut für Germanistik und gehöre zu den Studierenden, die ein Einstufungsverfahren durchlaufen müssen. Wie kann ich mich vorab darüber informieren, ob bzw. in welchem Umfang ich im Rahmen des Masterstudiengangs Zusatzleistungen erbringen muss?
Bevor das Einstufungsverfahren abgeschlossen ist, können keine verbindlichen Auskünfte über ggf. erforderliche Zusatzleistungen erteilt werden. Bei der Einstufung werden die BA-Studienpläne des Berner Instituts für Germanistik zugrunde gelegt; ein Vergleich der bereits absolvierten Studienleistungen mit den BA-Reglementen des Instituts für Germanistik ermöglicht eine grobe Orientierung. Allgemeine Informationen zu den Studienplänen erteilt die Studienberatung.

 

Welche Zusatzleistungen muss ich erbringen, um ein Master-Minor-Studienprogramm Deutsche Sprach- und Literaturwissenschaft (German Studies), Deutsche Sprachwissenschaft oder Deutsche Literaturwissenschaft zu absolvieren?
Studierende mit einem 'kleinen' BA-Minor im Fach Deutsche Sprach- und Literaturwissenschaft (30 ECTS-Punkte), die einen MA-Minor-Studiengangder Germanistik absolvieren möchten, müssen spätestens zu Beginn des Masterstudiums Zusatzleistungen im Umfang von ca. zwölf Kreditpunkten erbringen. Ziel ist dabei in erster Linie das Nachholen der in den übrigen germanistischen BA-Studiengängen obligatorischen Einführungsmodule. Studierende der MA-Minor-Studiengänge German Studies (Deutsche Sprach- und Literaturwissenschaft) und Deutsche Literaturwissenschaft müssen überdies mindestens eine sprach- oder literaturwissenschaftliche Seminararbeit auf BA-Stufe verfasst haben (z.B. im Rahmen eines Basiskurses, eines Vertiefungskurses oder eines Kurses Wissenschaftliches Schreiben).
 Detaillierte Angaben zu den Zusatzleistungen im Hinblick auf die verschiedenen Studiengangs-Varianten finden Sie hier (pdf, 43KB).

Ich habe keine Lateinmatura. Muss ich einen Lateinkurs besuchen?
Für BA-/MA-Studierende ist das Latinum nicht obligatorisch. Auskünfte, wieso Sie zum Studium der Germanistik Lateinkenntnisse brauchen können, erteilen die Dozierenden am Institut in ihren Sprechstunden.

Ich möchte gerne die empfohlenen Latinum-/Graecum-Kurse besuchen. Wo und wann finden diese statt?
Detaillierte Informationen zum Kursangebot finden sich hier.

Was für ein Nebenfach soll ich wählen, wenn ich nach meinem Studium im Lehrerberuf arbeiten möchte? 
Die Lehrerausbildung erfolgt an der Pädagogischen Hochschule. Detaillierte Informationen zu den Zulassungsbedingungen finden sich hier: 

https://www.phbern.ch/studiengaenge.html