Mobilität

 

Allgemeine Informationen der Fachkoordination Mobilität

Über Studienorte, Unterschiede, Bedingungen und andere Einzelheiten der Austauschprogramme SEMP (Swiss European Mobility Programme) und ISEP (International Student Exchange Program) sowie über  Möglichkeiten der Mobilität zwischen Schweizer Universitäten informiert die Website des Internationalen Büros.

Im Rahmen von SEMP (ehemals Erasmus) bestehen Partnerschaften u.a. mit den Universitäten Berlin (FU), Eichstätt-Ingolstadt, Göttingen, Heidelberg, Köln, München, Napoli, Sheffield, Wien oder Wuppertal.

Die Anmeldemodalitäten, -formulare etc. zu den Austauschprogrammen finden Sie ebendort. Es gelten folgende Anmeldefristen:

Mobilität zwischen Schweizer Universitäten: 1. März für das folgende HS, 1. Oktober für das folgende FS.

SEMP: 1. März für das folgende HS und FS.

ISEP: 15. Dezember für das folgende HS oder das folgende HS und FS, 15. Juni für das folgende FS.

An den meisten Studienorten stehen mehrere Plätze zur Verfügung. Wenn sich mehr Studierende anmelden als Plätze vorhanden sind, entscheidet die Fachkoordination über die Besetzung. Bei der Vergabe der Studienplätze SEMP werden sämtliche Anmeldungen behandelt, nachdem die Anmeldefrist (1. März) abgelaufen ist. In der Regel haben Hauptfachstudierende Priorität, als zweites Kriterium dient der Notendurchschnitt. In schwer vergleichbaren Fällen kann aber auch ein Motivationsschreiben eingefordert werden.

Informieren Sie sich über das Lehrangebot einer möglichen Gastuniversität, bevor Sie sich für den Austausch bewerben. Entspricht es Ihren Interessen? Bietet diese Gastuniversität Kurse Ihres Studienniveaus (z.B. Master) an? In welcher Sprache wird unterrichtet? Grundsätzlich haben Sie an der Gastuniversität nur Anrecht auf einen Kursbesuch in dem Fachbereich, in dessen Rahmen Sie am Austauschprogramm teilnehmen.

Sobald Ihr Studienplatz an einer Gastuniversität bestätigt wurde und das Vorlesungsverzeichnis für Ihr Austauschsemester erschienen ist, vereinbaren Sie mit der Fachkoordination des Berner Instituts für Germanistik einen Termin, um ein Learning Agreement abzuschließen: Das Learning Agreement hält fest, welche Kurse Sie besuchen wollen, und es bestätigt Ihnen die Anrechenbarkeit dieser Kurse an der Heimuniversität. Informieren Sie sich vor der Besprechung mit der Fachkoordination über den Aufwand der Kurse (‚workload‘, ECTS-Punkte) und die Form der Leistungsnachweise. Überlegen Sie sich, wie die Kurse in Bern angerechnet werden könnten, und nehmen Sie zur Prüfung der Anrechenbarkeit z.B. Auszüge aus dem Vorlesungsverzeichnis mit in die Besprechung. 

Vor Ort an der Gastuniversität dürfen Sie Ihre Kurswahl ändern oder anpassen. Änderungen und Anpassungen sind auf der Rückseite des Learning Agreements festzuhalten und müssen der Fachkoordination erneut vorgelegt werden.

  • Über die Anrechenbarkeit und Wertigkeit (ECTS-Punkte) der besuchten Kurse entscheidet die Fachkoordination der Heimuniversität.
  • Pro Semester werden in der Regel maximal 30 ECTS-Punkte anerkannt (im europäischen ECTS-System entspricht ein Kreditpunkt einem Aufwand von 30 Arbeitsstunden).
  • Nicht-germanistische Kurse können im Wahlbereich (frei belegbare 15 ECTS-Punkte im BA-Studium) angerechnet werden.
  • Ansonsten werden nur Kurse angerechnet, die klar germanistischen Inhalts sind, sich also mit Deutscher Sprach- und/oder Literaturwissenschaft befassen.
  • Nach dem Aufenthalt an der Gastuniversität reichen Sie ein Transcript of Records und Leistungsausweise, -nachweise, -scheine, Notentabellen etc. ein. Diese werden von der Fachkoordination gemäß den Vereinbarungen im Learning-Agreement in Berner Kurse, Noten und ECTS-Punkte umgerechnet und ins KSL eingetragen.
  • Sind neben dem Learning Agreement nachträglich separate Vereinbarungen getroffen worden, etwa per E-Mail, reichen Sie diese ebenfalls ein. 

Wenn Sie Germanistik im Minor/Nebenfach studieren und in ihrem Hauptfach ein Austauschprogramm nutzen, können Sie – falls es Ihnen die Gastuniversität erlaubt – auch im Nebenfach Kurse belegen. Diese Kurse können auch in Bern angerechnet werden. Nehmen Sie auch dazu vorab Kontakt mit der Fachkoordination auf, um die Kurswahl und Anrechenbarkeit dieser Kurse zu prüfen.

Wenn Sie Germanistik als Hauptfach belegen und an einem Austauschprogramm teilnehmen, so können Sie an der Gastuniversität – sofern diese es Ihnen erlaubt – auch Kurse in Ihrem Nebenfach/Minor belegen. Über deren Anrechenbarkeit entscheidet die Fachkoordination ihres Nebenfachs an der Universität Bern.