Ab sofort gilt einfachheitshalber für die Anmeldung für alle Leistungskontrollen (auch Hausarbeiten!) ein einheitlicher Termin. Die Abmeldefrist bleibt hingegen unverändert, bei schriftlichen Prüfungen bis zu 7 Tage vor dem Prüfungstermin und bei Hausarbeiten bis zu deren Abgabetermin. Sich in einem VK/AK/EK nach Ablauf der Anmeldefrist noch in den EK umzuschreiben, bleibt ebenfalls möglich.
Im laufenden Herbstsemester haben Anmeldungen für sämtliche Leistungskontrollen bis spätestens am 5. Dezember zu erfolgen.